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Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten

Bevor Sie für eine genehmigungsfreie Baumaßnahme eine Mitteilung gemäß § 62 NBauO der unteren Bauaufsichtsbehörde übermitteln, müssen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 NBauO erfüllt sind. Wenn – in Abhängigkeit von der Baumaßnahme - gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 NBauO der Nachweis der Standsicherheit oder der Nachweis des Brandschutzes zu prüfen ist, werden Sie mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes sicher durch den Antrag geleitet, um eine Bestätigung für die bautechnischen Nachweise beantragen zu können.

Vorab einige Hinweise zu dem, was Sie erwartet und was Sie vorbereiten sollten.

Die Antragsstellung ist nur durch die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser möglich. Die Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfasser hat den Antrag elektronisch gemäß § 3 a Abs. 1 NBauO unter Verwendung eines persönlichen Nutzerkontos auf dem Sicherheitsniveau mindestens „substanziell“ zu übermitteln.

Zum Antrag auf Bestätigung des Nachweises der Standsicherheit oder des Nachweises des Brandschutzes gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung der Baumaßnahme und die Bearbeitung des Antrages erforderlich sind. Die erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel: Nachweis der Standsicherheit oder Nachweis des Brandschutzes und dazugehörige Bauzeichnungen) sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:

  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die für die Baumaßnahme erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO. Ist die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser nicht für den Inhalt einer Bauvorlage verantwortlich, so muss die Bauvorlage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der dafür verantwortlichen Person versehen sein. Bei Behörden oder Stellen kann dies auch ein qualifiziertes elektronisches Siegel sein. Bitte achten Sie insbesondere auf die Strukturierung der Dateiinhalte und die Dateinamen. Sind alle erforderlichen Bauvorlagen zusammengestellt, kann der Antrag gestellt werden.
    Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser identifiziert sich mittels Nutzerkontos (BundID) auf dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“.
  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser füllt die Eingabemasken des Online-Dienstes aus, wie es durch den Antragsassistenten vorgegeben ist.
  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser fügt die erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO hinzu.
  • Nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben erstellt der Antragsassistent eine Übersicht der eingetragen Antragsdaten. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser überprüft die darin enthaltenen Angaben und übermittelt dann den Antrag verbindlich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

  • Vollständige Bauvorlagen
  • Nachweise entsprechen dem öffentlichen Baurecht

Erforderliche Unterlagen (siehe NBauVorlVO), insbesondere

  • Für den Nachweis der Standsicherheit siehe § 14 NBauVorlVO.
  • Für den Nachweis des Brandschutzes siehe § 15 NBauVorlVO.

Gebühren

Der Antrag auf Bestätigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Die Gebührenberechnung nach der Baugebührenordnung (BauGO) berücksichtigt die erwarteten Gebühren der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Antrags.

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig vor der Mitteilung für die genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO zu stellen, damit die Bestätigung vorher erteilt werden kann.

Hinweise/Besonderheiten

Bitte beachten Sie die Anforderungen an die elektronischen Dokumente insbesondere in der Anlage 1 der NBauVorlVO hinsichtlich Dateiinhalt und Dateinamen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan
  • Nachweis der Standsicherheit
  • Nachweis des Brandschutzes
  • Registrierung
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