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Hilfe zur Seite Bauvoranfrage gemäß § 73 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.