Loading...
Titelsuche

Abbruchanzeige gemäß § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Wenn Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen, ist dies rechtzeitig vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Bauantrag mit Vorgangsraum

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG

Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.

Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 81 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Sie können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Vor Einreichung einer Mitteilung gemäß § 62 NBauO ist ein Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht ...

Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

Mitteilung gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie auf Antrag vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für einzelne Teile oder Bauabschnitten beginnen.

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder ein Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu drei Jahren beantragen.

Frag die KI!
Digitaler Verwaltungsassistent

Heute 04:49

  • schreibt gerade

Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen

Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.