Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung, einer Ausnahme oder einer Befreiung beantragen und diese begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben.
Vor Einreichung einer Mitteilung gemäß § 62 NBauO ist ein Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen, zu stellen. Das Erfordernis ergibt sich aus § 65 Abs. 2 NBauO.
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag auf Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
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