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Abbruchanzeige gemäß § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Wenn Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen, ist dies rechtzeitig vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung, einer Ausnahme oder einer Befreiung beantragen und diese begründen. Dies gilt sowohl ...

Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder die Nutzung ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen ...

Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

Mitteilung gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Unter den Voraussetzungen des § 62 NBauO ist eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigungsbehörde nur mitzuteilen.

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