Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung, einer Ausnahme oder einer Befreiung beantragen und diese begründen. Dies gilt sowohl ...
Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder die Nutzung ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen ...
Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.