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Erklärung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Digitalen Bauantrag.

Die Stadt Peine ist bemüht, den Digitalen Bauantrag im Einklang mit §§ 9 ff des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde nur die männliche Anrede verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der digitale Bauantrag ist mit den Anforderungen des NBGG nicht vollständig vereinbar. Je nach Nutzergruppe oder Nutzungssituation ist er unterschiedlich gut zugänglich. Nicht alle Barrieren schränken jeden Nutzer in jeder Nutzungssituation ein.

Nicht barrierefreie Inhalte
Wir bemühen uns, die umfangreichen Testergebnisse zur Barrierefreiheit auszuwerten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld und geben Sie uns Zeit, die Unvereinbarkeiten an dieser Stelle korrekt aufzulisten.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.12.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf vorläufigen Prüfungen.

Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Stadt Peine
Der Bürgermeister
Klaus Saemann
Kantstr. 5
31224 Peine
Telefon: 05171 49-0
E-Mail: poststelle[at]stadt-peine.de

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle[at]ms.niedersachsen.de