Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder ein Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu drei Jahren beantragen.
Vor Einreichung einer Mitteilung gemäß § 62 NBauO ist ein Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen, zu stellen. Das Erfordernis ergibt sich aus § 65 Abs. 2 NBauO.
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